Kosten der Therapie
Preise auf Anfrage
Wahrscheinlich werden Krankenversicherungen und Gesundheitsbehörden zukünftig elektronische Patientendaten auswerten können.
Das wird den Kosten-Nutzen-Faktor jeder Behandlung transparent offen legen. Die Träger werden voraussichtlich nur noch Behandlungen mit nachgewiesenem Kosten-Nutzen-Faktor zulassen und fördern.
Behandlungen, welche wissenschaftlich nachgewiesen sind, werden in Zukunft den medizinischen Markt bestimmen.
Die Manuelle Biofeedback Therapie BREUER® ist bereits ein Vorbote dieser Entwicklung.
Der weltweit zunehmende Sparzwang der öffentlichen Hand und ihrer Gesundheitssysteme beschleunigt die innovative medizinische Entwicklung dieser Therapie aus der Eifel.
Durch ihr überlegenes Leistungsspektrum bildet die Manuelle Biofeedback Therapie BREUER® den medizinischen Maßstab der Zukunft. Sie ist wissenschaftlich in Ihrer Wirkung nachgewiesen und bereits durch mehrere Preise ausgezeichnet worden.
Ein neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu innovativen Heilmethoden kann künftig auch steuerlich nicht ohne Auswirkung bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich Ende 2005 nach 7 Jahren gegen das Bundessozialgericht eine höchst erfreuliche Entscheidung getroffen.
(BVerfG-Urteil vom 6.12.2005,BvR 347/98)
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt auch neuartige Behandlungsmethoden bezahlen, "wenn eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht".
Dies gilt vor allem dann, wenn es für eine lebensbedrohliche oder regelmäßige tödliche Erkrankung keine wissenschaftliche anerkannte Therapie gibt, die die Krankheit stoppen oder gar heilen kann.